Rückgabe von Zapfenweinen
Weine mit Zapfengeschmack werden vergütet, sofern der Fehler feststellbar und die Flasche zu mindestens 75 Prozent gefüllt ist. Wenn derselbe Jahrgang noch verfügbar ist, wird der Zapfenwein ausgetauscht, anderenfalls wird er in Form eines Gutscheins erstattet. Diese Regelung gilt für zwei Jahre ab Kaufdatum. Davon ausgeschlossen sind Bordeaux sowie Weine, die das empfohlene Genussalter überschritten haben.